Ablauf einer Psychotherapie

Erstgespräch 

Zu Beginn der Behandlung findet das Erstgespräch statt. Es dient dazu, die aktuelle Situation zu erfassen, den Therapiebedarf zu klären, organisatorische Fragen zu besprechen und ein erstes Kennenlernen zu ermöglichen. Das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen muss vorliegen, auch bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten.

Diagnostikphase 

Im Anschluss an das Erstgespräch erfolgt die Diagnostik. Ziel ist es, den Ursprung der Symptome und Probleme zu verstehen, aufrechterhaltende Bedingungen zu erkennen und eine Diagnose zu stellen. Zudem werden die Therapiemotivation und die Veränderungsbereitschaft überprüft, und die Behandlungsziele werden gemeinsam festgelegt.

Therapieverlauf 

Die Therapiestunden finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Bezugspersonenstunden sind je nach Alter und Bedarf ebenfalls ein fester Bestandteil der Behandlung. Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht gegenüber Dritten, einschließlich Angehöriger. Eine Weitergabe von Informationen erfolgt nur mit ausdrücklicher Erlaubnis oder zur Abwendung akuter Eigen- oder Fremdgefährdung.

Privatpraxis 
Wer übernimmt die Kosten? 
 

Ich behandle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen einer Privatpraxis für privat Versicherte und Selbstzahler:innen. Für gesetzlich Versicherte ist eine Betreuung nur nach Genehmigung eines Kostenübernahmeverfahrens möglich.

Privatversicherte

Die Kosten für eine Therapie richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Da die Erstattung durch Privatversicherungen vom jeweiligen Tarif abhängt, empfiehlt es sich, vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung nachzufragen, welche Leistungen übernommen werden. Dies gilt auch für die Kostenübernahme durch die Beihilfe. 

Selbstzahler:innen

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung können selbst getragen werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). 

Kostenübernahmeverfahren 

Es besteht die Möglichkeit, bei der gesetzlichen Krankenkasse ein Kostenerstattungsverfahren zu beantragen, wenn kein Therapieplatz in einer Praxis mit Kassensitz vorhanden ist. Hier ist es empfehlenswert, die Krankenkasse zu kontaktieren und sich über die jeweiligen Voraussetzungen zu informieren. 

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